Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Kindesunterhalt: Auch Sonderschüler muss Unterhalt zahlen
- RA Kotz
Kindesunterhalt - fiktive Einkünfte bei Arbeitslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 18.01.2010 - 10 F 957/09
- OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Die Zurechnung zumutbar erzielbarer fiktiver Einkünfte ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 793 ff.; FamRZ 2008, 1403 ff.).Er muss dabei seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage bestmöglich einsetzen und ist seinen minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen und auch einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf nehmen, um tendenziell ein die Zahlung des Mindestunterhalts sicherstellendes Einkommen zu erzielen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 793 ff.).
- BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07
Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Dann darf sie im Umfang der Anrechnung nicht nochmals im Kostenfestsetzungsverfahren tituliert werden (vgl. BGH, FamRZ 2010, 456 und 1068). - BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98
Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Da das UVG besondere Schutzvorschriften wie § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II nicht enthält, ist ein Anspruchsübergang in Fällen, in denen die Unterhaltsansprüche auf der Zurechnung fiktiven Erwerbseinkommens beruhen, nicht ausgeschlossen (…vgl. hierzu Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 8, Rn. 271; BGH, FamRZ 2001, 619). - BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Die Zurechnung zumutbar erzielbarer fiktiver Einkünfte ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 793 ff.; FamRZ 2008, 1403 ff.). - OLG München, 27.05.2010 - 10 U 3379/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10
Der Gegenstandswert für die erstattungspflichtigen Anwaltsgebühren bestimmt sich nach den Forderungen, die nach der gerichtlichen Entscheidung als begründet anzusehen sind (vgl. OLG München vom 27.5.2010 - 10 U 3379/09, bei Juris).
- OLG Brandenburg, 02.04.2013 - 13 WF 54/13
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bereits ab Beginn der Barunterhaltspflicht
Die nach § 1603 Abs. 2 S 1 BGB gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners besteht regelmäßig bereits ab Beginn seiner Barunterhaltspflicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2005 - 4 UF 282/05, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, zitiert nach juris), spätestens jedoch nach Ablauf einer Übergangsfrist von wenigen Monaten.Soweit das Amtsgericht auf eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit abgestellt hat, besteht diese - worauf der Senat ergänzend hinweist - regelmäßig bereits ab Beginn der Barunterhaltspflicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2005 - 4 UF 282/05, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, zitiert nach juris), spätestens jedoch nach Ablauf einer Übergangsfrist von wenigen Monaten.
- OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10 Der Übergang eines nach bürgerlichem Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch darauf beruht, dass der Unterhaltspflichtige sich fiktive Einkünfte zurechnen lassen muss, die er durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, juris).
Im Übrigen ist der Übergang eines nach bürgerlichem Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgeschlossen, soweit der Anspruch darauf beruht, dass der Unterhaltspflichtige sich fiktive Einkünfte zurechnen lassen muss, die er durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, juris).